FAQ AVGS vom TONNIKUM®
“Der AVGS ist eine wahre “Wundertüte” zur Unterstützung von Arbeitslosen”
MArkus Tonn, ehemaliger Arbeitsamtmitarbeiter
TONNIKUM® AVGS Gründercoaches bringen Dir Erfolg bei
Häufig gestellte Fragen zum AVGS
Der AVGS ist eine wahre “Wundertüte” zur Unterstützung von Arbeitslosen. Er ist ein Förderinstrument von der Arbeitsagentur / dem Jobcenter, um Dich z.B. auf die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit vorzubereiten. Dabei übernimmt das Amt 100% der Kosten eines professionellen Gründercoaches, sofern Du den AVGS-Gutschein von Deinem Arbeitsvermittler ausgehändigt bekommen hast. Somit ist für Dich das Coaching kostenlos. Gerne unterstützt Dich das TONNIKUM® bei der Beantragung mit unserer kostenlosen Antragsberatung von einem ehemaligen Arbeitsamtmitarbeiter: https://tonnikum.de/gruendungsberatung/antragsberatung-gruendungszuschuss/
A.V.G.S. ist eine behördliche Abkürzung für einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Es ist eine finanzielle Förderung von Arbeitslosen, wenn diese zur Beendigung der Arbeitslosigkeit notwendig ist. Andere Begriffe sind Vermittlungsgutschein, Bildungsgutschein, Zuschüsse vom Arbeitsamt, Weiterbildung, Umschulung …
Es gibt so einige Kniffe und Tricks, um den AVGS zu bekommen. Besuche doch unser Seminar dazu: https://tonnikum.de/online/avgs/
Einen AVGS bekommst Du, indem Du Deinem Arbeitsvermittler glaubhaft überzeugst, dass die AVGS-Maßnahme dazu beiträgt, dass Du im Arbeitsmarkt wieder Fuß fasst. Der Arbeitsvermittler stellt dann den Vermittlungsgutschein aus.
Nein. Der AVGS ist eine freiwillige Leistung der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter (sogenannte Ermessensleistung). “Verkauf” Dich also gut bei Deinem Arbeitsvermittler.
Ursprünglich war der A.V.G.S. dazu gedacht, dass Du deine beruflichen Kenntnisse in einer Maßnahme erwirbst, um besser vermittelbar zu sein. Du konntest und kannst auch einen privaten Arbeitsvermittler engagieren, den das Arbeitsamt vollständig bezahlt oder um Dich von einem Gründercoach betreuen zu lassen, wenn Du Dich selbstständig machen möchtest. Auch den Gründercoach bezahlt das Arbeitsamt vollständig.
Nein. Der Maßnahmenträger rechnet direkt mit der Arbeitsagentur ab.
Stelle einfach einen neuen schriftlichen Antrag und nutze dazu unsere Musterformulierung dazu. Du kannst sie kostenlos mit weiteren Tipps vom ehemaligen Arbeitsamtmitarbeiter in unserem Shop downloaden. Ggf. nach Akteneinsicht, damit Du die Notwendigkeit der AVGS besser begründen kannst. Diese und weitere Kniffe bekommst Du von unseren Gründercoaches oder in einer kostenlosen Kurzberatung.
Begründe Deine Defizite besser, um diese mit einem Gründercoaching auszugleichen.
Einerseits: Dein Arbeitsvermittler anhand seiner Einschätzung des wirklichen Bedarfs, welche Intensität vom Coaching notwendig ist, damit Du besser vermittelbar bist. Andererseits gibt auch die Bereichsleitung der Dienststelle in einer internen Weisung die Höhe des AVGS vor. Hinzu kommen informelle Abmachungen zwischen Teamleitern, Arbeitsvermittlern und Bereichsleitungen.
Mittlerweile kann das Gründercoaching in drei Formen durchgeführt werden: 1. persönlich bei Dir vor Ort; 2. Online über einen Video Messenger; und 3. in Kombination aus beiden (hybrides Gründercoaching genannt)
Deinen TONNIKUM® Gründercoach in Deiner Nähe findest Du auf unserer interaktiven Karte
Du hast weitere Fragen zum Thema Gründercoach? Nutze unseren 24 Stunden Rückrufservice oder den Gründerchat unter 0151 15771021 ?
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FAQ – AVGS
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