?? FAQ Gründerzuschuss Arbeitsamt ??
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Häufig gestelle Fragen zum Gründerzuschuss vom Arbeitsamt FAQ
Der Gründungszuschuss ist steuerfrei. Du musst ihn jedoch bei Deiner Steuererklärung angeben und wird mit bei der Ermittlung Deines Steuersatzes mit einbezogen (Progressionsvorbehalt).
Nein. Du kannst nur für eine hauptberufliche Selbständigkeit einen Gründerzuschuss erhalten (größer 15 Stunden in der Woche). Sofern Du gleichzeitig eine sozialversicherungspflichtige Anstellung hast, ist Deine Selbständigkeit nicht mehr förderwürdig.
Nein. Der Gründerzuschuss ist eine freiwillige Leistung und wird von Deinem Arbeitsvermittler gewährt oder nicht gewährt. Es ist also notwendig, dass Du Deinen Arbeitsvermittler von Deiner Person, von Deinem Gründungskonzept und von der Notwendigkeit der Selbstständigkeit zur Beendigung Deiner Arbeitslosigkeit überzeugst. Wie Du das machst bereiten Dich die TONNIKUM® Coaches darauf vor.
Nein – er ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die einzige Ausnahme ist, wenn Du Dir die Leistungen durch Falschangaben erschlichen hast.
Häufig besteht eine gute Vermittlungsfähigkeit zwischen dem Gründungszuschuss und Dir. Da Dein Arbeitsvermittler ein Hauptaugenmerk darauf hat, seinen Kunden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln, blockiert Dein Anliegen Dich selbstständig zu machen. Was Du brauchst sind gute Argumente wie diese, die Du geschickt im Dialog mit Deinem Arbeitsvermittler diesem vorträgst:
– zu wenig erhaltene Vermittlungsvorschläge
– Es ist vorgesehen Personal über das Arbeitsamt in die neue Firma einzustellen
Gerne unterstützt Dich das TONNIKUM® mit unserer Antragsberatung
Tipp am Rande:
Wenn alle Stricke reißen, solltest Du Deinen Antrag auf Antrag des Gründerzuschusses schriftlich stellen. So muss Dein Arbeitsvermittler seine Entscheidung SCHRIFTLICH begründen und Du kannst darauf eingehen. Auch kannst Du jederzeit einen Akteneinsicht beim Arbeitsamt verlangen, um die Dokumentation einzusehen und die Gründe, weshalb Dir Dein Arbeitsvermittler den Gründerzuschuss verwehrt.
Er innerhalb der ersten sechs Monate die Höhe Deines Arbeitslosengeldes plus 300€. Danach kannst Du weitere 9 Monate 300€ erhalten. Diese musst Du dann erneut beantragen. Weiter Infos findest du hier: https://tonnikum.de
Du musst im Arbeitslosengeldbezug sein und brauchst einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von 150 Tage. Weitere Infos findest du hier: https://tonnikum.de
Leider nein – da der Gründerzuschuss für Arbeitslose mit einer Versicherungsleistung aus dem SGB III ist. Beim Jobcenter gemeldete Arbeitslose erhalten eine Bedarfsleistung aus dem SGB II und haben die Möglichkeit stattdessen Einstiegsgeld und einen Investitionszuschuss zu beantragen.
Es gibt verschiedene Wege, wie Du den Gründerzuschuss beantragen kannst. Der häufigste und erfolgversprechende Weg ist dieser: 1. Vereinbare einen Termin bei Deinem Arbeitsvermittler. 2. In diesem Gespräch händigt Dir dieser den Antrag mit dem Formular der Tragfähigkeitsbescheinigung durch eine fachkundige Stelle aus. Auch ist Auf dem Antrag beschrieben, welche Unterlagen Dein Arbeitsvermittler zur Bewilligung fordert 3. Erstelle einen Businessplan, lasse diesen durch eine fachkundige Stelle bewerten und gib den Antrag nebst Unterlagen bei deinem Arbeitsvermittler ab oder schicke diesen per Einschreiben zu. 4 Wenn Du den Bewilligungsbescheid erhalten hast, melde Dein Gewerbe an
In dem Fall kannst Du Dein Arbeitslosengeldbezug aussetzen/unterbrechen, bist Du soweit bist. Wie das funktioniert zeigen Dir gerne unsere Gründercoaches. Vereinbare einen Rückruftermin mit uns
Deinen TONNIKUM® Gründercoach in Deiner Nähe findest Du auf unserer interaktiven
Du hast weitere Fragen zum Thema Gründerzuschuss vom Arbeittsamt? Nutze unsere telefonische Antragsberatung oder den Gründerchat unter 0151 15771021 ?
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