Gründerzuschuss beim Arbeitsamt erfolgreich beantragen – Infoveranstaltung
Datum/Zeit
Date(s) - 24. Mai 2023
19:00 - 20:00
Veranstaltungsort
Online
Kategorien
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Viele arbeitslose Gründungswillige beantragen “einfach so” den Gründerzuschuss und wundern sich häufig, dass der Antrag vom Arbeitsamt abgelehnt wird. Auch wenn Gründer formal alles richtig machen heißt das noch lange nicht, dass der Antrag auf den Gründungszuschuss auch bewilligt wird.
⬜ Worauf es wirklich ankommt
Diese kostenlose Informationsveranstaltung klärt Dich auf, wie Du Dich am zielführendsten gegenüber dem Arbeitsamt verhalten solltest, damit diese Deinen Antrag auf den Gründerzuschuss auch bewilligt. Wir zeigen Dir in 60 Minuten auf welche Entscheidungsgründe Dein Arbeitsvermittler für oder gegen die Bewilligung hat und welche Gründe die Leistungsabteilung vom Arbeitsamt hat Deinen Antrag auf Gründerzuschuss zu bewilligen oder abzulehnen. Diese Veranstaltung gibt Dir eine verständliche Schritt-für-Schrittanleitung vom Profi. Zusätzlich erfährst Du natürlich die aktuellen formalen die Voraussetzungen für die Gewährung von dem Gründerzuschuss vom Arbeitsamt.
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⬜ Zielgruppe der Infoveranstaltung Gründerzuschuss erfolgreich beantragen
- ALG1-Empfänger, Arbeitslose die bei dem Arbeitsamt gemeldet und im Leistungsbezug sind
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte (auch Kurzarbeit), die bei dem Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet sind
- Generell gründungswillige Beschäftigte, die mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen
⬜ Hinweis
Du solltest diese Veranstaltung besuchen BEVOR Du den Antrag auf Gründerzuschuss stellst oder mit der BA darüber sprichst. (Die Mitarbeiter*innen vom Arbeitsamt sind angehalten, jeden Gesprächsverlauf schriftlich in der Datenbank festzuhalten – also auch Verwehrungsgründe). Solltest Du bereits einen Ablehnungsbescheid vom Arbeitsamt erhalten haben, begleiten wir Dich gerne mit unserer Erfahrung als Berater im Widerspruchsprocédere, um ggf. doch noch eine Bewilligung zu erhalten.
⬜ Agenda
b) Kurze rechtliche Einordnung… Leistungsanspruch vs. Einzelentscheidung/Ermessensentscheidung/Kann-Leistung
d) Was fordert das Arbeitsamt im Antrag für den Gründerzuschuss
e) Wie erfülle ich die Forderungen der BA
f) Fachkunde Stellungnahme nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III; was ist das denn?
g) Forderungen erfüllt, wie geht’s weiter: Antrag, Rückfragen, Ablehnung, Eskalation
h) Fragen
⬜ Über Ihre Vortragenden
Herr Benjamin Grau ist seit Jahren erfahrener Gründungsberater und Fördermittelexperte. Zu seinen herausragenden Fähigkeiten gehört seine strukturiertes Vorgehen mit dem Gründer/der Gründerin zum Gründungserfolg. Speziell für Gründer:innen aus der Arbeitslosigkeit kennt er sich besonders aus, in der Beantragung von dem Gründerzuschuss und von Beratungszuschüsse für die Erstellung von einem zielführenden Businessplan. Herr Grau steht Dir auch persönlich als durchführender Gründercoach im Großraum Hamm zur Verfügung. Als ehemaliger Mitarbeitert vom Arbeitsamt, steht der Unternehmensberater Markus Tonn und Inhaber vom TONNIKUM® zudem den Gründungswilligen mit Insiderwissen zur Seite.
⬜ Kosten der Veranstaltung Gründerzuschuss richtig beantragen
Diese Veranstaltung ist für Arbeitslose kostenlos. Für Beschäftigte erheben wir einen Beitrag von 15€ (sollten Sie einen TONNIKUM® Gutschein haben, können Sie diesen einlösen)
⬜ Dauer kostenlose Infoveranstaltung 60 Minuten
⬜ Art/Ort der Veranstaltung
Dies ist eine Onlineveranstaltung. Den Einwahllink erhältst Du nach Deiner Anmeldung per E-Mail.
⬜ Regelmässiges Infoveranstaltung
Dieses Infoveranstaltung Gründerzuschuss erfolgreich beantragen findet jeden zweiten Samstag im Monat statt
⬜ Kostenlose Erstberatung
Solltest Du noch Fragen haben sind wir gerne auch telefonisch oder im Chat über WhatsApp für dich da. 0151 15 77 10 21 gruenderzuschuss@tonnikum.de
*zur besseren Lesbarkeit wurde der Begriff Arbeitsamt statt Agentur für Arbeit oder Arbeitsagentur verwendet
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Häufig gestellte Fragen zum Gründerzuschuss Arbeitsamt – FAQ
Der Gründungszuschuss ist steuerfrei. Du musst ihn jedoch bei Deiner Steuererklärung angeben und wird mit bei der Ermittlung Deines Steuersatzes mit einbezogen (Progressionsvorbehalt).
Nein. Du kannst nur für eine hauptberufliche Selbständigkeit einen Gründerzuschuss erhalten (größer 15 Stunden in der Woche). Sofern Du gleichzeitig eine sozialversicherungspflichtige Anstellung hast, ist Deine Selbständigkeit nicht mehr förderwürdig.
Nein. Der Gründerzuschuss ist eine freiwillige Leistung und wird von Deinem Arbeitsvermittler gewährt oder nicht gewährt. Es ist also notwendig, dass Du Deinen Arbeitsvermittler von Deiner Person, von Deinem Gründungskonzept und von der Notwendigkeit der Selbstständigkeit zur Beendigung Deiner Arbeitslosigkeit überzeugst. Wie Du das machst bereiten Dich die TONNIKUM® Coaches darauf vor.
Nein – er ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die einzige Ausnahme ist, wenn Du Dir die Leistungen durch Falschangaben erschlichen hast.
Häufig besteht eine gute Vermittlungsfähigkeit zwischen dem Gründungszuschuss und Dir. Da Dein Arbeitsvermittler ein Hauptaugenmerk darauf hat, seinen Kunden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln, blockiert Dein Anliegen Dich selbstständig zu machen. Was Du brauchst sind gute Argumente wie diese, die Du geschickt im Dialog mit Deinem Arbeitsvermittler diesem vorträgst: – zu wenig erhaltene Vermittlungsvorschläge – Es ist vorgesehen Personal über das Arbeitsamt in die neue Firma einzustellen Gerne unterstützt Dich das TONNIKUM® mit unserer Antragsberatung Tipp am Rande: Wenn alle Stricke reißen, solltest Du Deinen Antrag auf Antrag des Gründerzuschusses schriftlich stellen. So muss Dein Arbeitsvermittler seine Entscheidung SCHRIFTLICH begründen und Du kannst darauf eingehen. Auch kannst Du jederzeit einen Akteneinsicht beim Arbeitsamt verlangen, um die Dokumentation einzusehen und die Gründe, weshalb Dir Dein Arbeitsvermittler den Gründerzuschuss verwehrt.
Er innerhalb der ersten sechs Monate die Höhe Deines Arbeitslosengeldes plus 300€. Danach kannst Du weitere 9 Monate 300€ erhalten. Diese musst Du dann erneut beantragen. Weiter Infos findest du hier: 👉 https://tonnikum.de
Du musst im Arbeitslosengeldbezug sein und brauchst einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von 150 Tage. Weitere Infos findest du hier: 👉 https://tonnikum.de
Leider nein – da der Gründerzuschuss für Arbeitslose mit einer Versicherungsleistung aus dem SGB III ist. Beim Jobcenter gemeldete Arbeitslose erhalten eine Bedarfsleistung aus dem SGB II und haben die Möglichkeit stattdessen Einstiegsgeld und einen Investitionszuschuss zu beantragen.
Es gibt verschiedene Wege, wie Du den Gründerzuschuss beantragen kannst. Der häufigste und erfolgversprechende Weg ist dieser: 1. Vereinbare einen Termin bei Deinem Arbeitsvermittler. 2. In diesem Gespräch händigt Dir dieser den Antrag mit dem Formular der Tragfähigkeitsbescheinigung durch eine fachkundige Stelle aus. Auch ist Auf dem Antrag beschrieben, welche Unterlagen Dein Arbeitsvermittler zur Bewilligung fordert 3. Erstelle einen Businessplan, lasse diesen durch eine fachkundige Stelle bewerten und gib den Antrag nebst Unterlagen bei deinem Arbeitsvermittler ab oder schicke diesen per Einschreiben zu. 4 Wenn Du den Bewilligungsbescheid erhalten hast, melde Dein Gewerbe an
In dem Fall kannst Du Dein Arbeitslosengeldbezug aussetzen/unterbrechen, bist Du soweit bist. Wie das funktioniert zeigen Dir gerne unsere Gründercoaches. Vereinbare einen Rückruftermin mit uns
⬜ Was Leser dieser Veranstaltung noch interessierte: ➡️ Unternehmenskonzept für den Gründerzuschuss ➡️ Gründercoaching ⇒ Businessplan für den Gründerzuschuss ➡️ kostenloser Liquiditätsplaner für dem Antrag auf Gründerzuschuss ➡️ So bezahlt das Arbeitsamt Deinen Businessplan ➡️ Wie Du das Einstiegsgeld beim Jobcenter erfolgreich beantragst
Den Gründerzuschuss erfolgreich beantragen – Infoveranstaltung
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Buchungen sind für diese Veranstaltung nicht mehr möglich.
07/09/2022 um 15:44 Uhr
“… herzlichen Dank an Sie beide für wertvollen Informationen und Anregungen!”
07/09/2022 um 15:44 Uhr
“Sie haben mit dieser Veranstaltung meine Erwartungen übertroffen. Herzlichen Dank!”
21/02/2023 um 08:29 Uhr