Gründungszuschuss beim Arbeitsamt erfolgreich beantragen – Infoabend
Datum/Zeit
Date(s) - 10. Februar 2025
19:00 - 20:00
Veranstaltungsort
Online
Kategorien
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Viele arbeitslose Gründungswillige beantragen “einfach so” den Gründungszuschuss und wundern sich häufig, dass der Antrag vom Arbeitsamt abgelehnt wird. Auch wenn Gründer formal alles richtig machen heißt das noch lange nicht, dass der Antrag auf den Gründungszuschuss auch bewilligt wird.
⬜ Worauf es wirklich ankommt
Dieser kostenlose Infoabend klärt Dich auf, wie Du Dich am zielführendsten gegenüber dem Arbeitsamt verhalten solltest, damit diese Deinen Antrag auf den Gründungszuschuss auch bewilligt. Wir zeigen Dir in 60 Minuten auf welche Entscheidungsgründe Dein Arbeitsvermittler für oder gegen die Bewilligung hat und welche Gründe die Leistungsabteilung vom Arbeitsamt hat Deinen Antrag auf Gründungszuschuss zu bewilligen oder abzulehnen. Diese Veranstaltung gibt Dir eine verständliche Schritt-für-Schrittanleitung vom Profi. Zusätzlich erfährst Du natürlich die aktuellen formalen die Voraussetzungen für die Gewährung von dem Gründungszuschuss vom Arbeitsamt.
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⬜ Zielgruppe der Infoveranstaltung Gründungszuschuss erfolgreich beantragen
- ALG1-Empfänger, Arbeitslose die bei dem Arbeitsamt gemeldet und im Leistungsbezug sind
- von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte (auch Kurzarbeit), die bei dem Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet sind
- Generell gründungswillige Beschäftigte, die mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen
⬜ Hinweis
Du solltest diese Veranstaltung besuchen BEVOR Du den Antrag auf Gründungszuschuss stellst oder mit der BA darüber sprichst. (Die Mitarbeiter vom Arbeitsamt sind angehalten, jeden Gesprächsverlauf schriftlich in der Datenbank festzuhalten – also auch Verwehrungsgründe). Solltest Du bereits einen Ablehnungsbescheid vom Arbeitsamt erhalten haben, begleiten wir Dich gerne mit unserer Erfahrung als Berater im Widerspruchsprocédere, um ggf. doch noch eine Bewilligung zu erhalten.
⬜ Agenda
b) Kurze rechtliche Einordnung… Leistungsanspruch vs. Einzelentscheidung/Ermessensentscheidung/Kann-Leistung
c) Vorsicht Falle – Ablehnungsgründe vermeiden
d) Was fordert das Arbeitsamt im Antrag für den Gründungszuschuss
e) Wie erfülle ich die Forderungen der BA
f) Fachkunde Stellungnahme nach § 93 Abs. 2 Nr. 2 SGB III; was ist das denn?
g) Forderungen erfüllt, wie geht’s weiter: Antrag, Rückfragen, Ablehnung, Eskalation
h) Fragen
⬜ Über Ihre Vortragenden
Herr Benjamin Grau ist seit Jahren erfahrener Gründungsberater und Fördermittelexperte. Zu seinen herausragenden Fähigkeiten gehört seine strukturiertes Vorgehen mit dem Gründer/der Gründerin zum Gründungserfolg. Speziell für Gründeraus der Arbeitslosigkeit kennt er sich besonders aus, in der Beantragung von dem Gründungszuschuss und von Beratungszuschüsse für die Erstellung von einem zielführenden Businessplan. Herr Grau steht Dir auch persönlich als durchführender Gründercoach im Großraum Hamm oder online zur Verfügung.
Als ehemaliger Mitarbeitert vom Arbeitsamt, steht der Unternehmensberater Markus Tonn und Inhaber vom TONNIKUM® zudem den Gründungswilligen mit Insiderwissen zur Seite.
⬜ Kosten der Veranstaltung Gründungszuschuss richtig beantragen
Diese Veranstaltung ist für Arbeitslose kostenlos. Für Beschäftigte erheben wir einen Beitrag von 15€ (sollten Sie einen TONNIKUM® Gutschein haben, können Sie diesen einlösen)
⬜ Dauer kostenlose Infoveranstaltung
60 Minuten
⬜ Art/Ort der Veranstaltung
Dies ist eine Onlineveranstaltung. Den Einwahllink erhältst Du nach Deiner Anmeldung per E-Mail.
⬜ Regelmässiges Infoveranstaltung
Dieses Infoabend Gründungszuschuss erfolgreich beantragen findet in regelmäßigen Abständen statt
⬜ Kostenlose Erstberatung
Solltest Du noch Fragen haben sind wir gerne auch telefonisch oder im Chat über WhatsApp für dich da. 0151 15 77 10 21 gruenderzuschuss@tonnikum.de
*zur besseren Lesbarkeit wurde der Begriff Arbeitsamt statt Agentur für Arbeit oder Arbeitsagentur ohne Gendererweiterungen verwendet
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Häufig gestellte Fragen zum Gründungszuschuss Arbeitsamt – FAQ
Muss ich auf den Gründungszuschuss vom Arbeitsamt Steuern bezahlen?
Der Gründungszuschuss ist steuerfrei. Du musst ihn jedoch bei Deiner Steuererklärung angeben und wird mit bei der Ermittlung Deines Steuersatzes mit einbezogen (Progressionsvorbehalt).
Kann ich den Gründungszuschuss für eine nebenberufliche Selbstständigkeit erhalten?
Nein. Du kannst nur für eine hauptberufliche Selbständigkeit einen Gründungszuschuss erhalten (größer 15 Stunden in der Woche). Sofern Du gleichzeitig eine sozialversicherungspflichtige Anstellung hast, ist Deine Selbständigkeit nicht mehr förderwürdig.
Habe ich einen Anspruch auf den Gründungszuschuss wie auf das Arbeitsgeld?
Nein. Der Gründungszuschuss ist eine freiwillige Leistung und wird von Deinem Arbeitsvermittler gewährt oder nicht gewährt. Es ist also notwendig, dass Du Deinen Arbeitsvermittler von Deiner Person, von Deinem Gründungskonzept und von der Notwendigkeit der Selbstständigkeit zur Beendigung Deiner Arbeitslosigkeit überzeugst. Wie Du das machst bereiten Dich die TONNIKUM® Coaches darauf vor.
Muss ich den Gründungszuschuss zurückzahlen?
Nein – er ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die einzige Ausnahme ist, wenn Du Dir die Leistungen durch Falschangaben erschlichen hast.
Das Arbeitsamt verweigert mir einen Gründungszuschuss. Was kann ich tun?
Häufig besteht eine gute Vermittlungsfähigkeit zwischen dem Gründungszuschuss und Dir. Da Dein Arbeitsvermittler ein Hauptaugenmerk darauf hat, seinen Kunden in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu vermitteln, blockiert Dein Anliegen Dich selbstständig zu machen. Was Du brauchst sind gute Argumente wie diese, die Du geschickt im Dialog mit Deinem Arbeitsvermittler diesem vorträgst: – zu wenig erhaltene Vermittlungsvorschläge – Es ist vorgesehen Personal über das Arbeitsamt in die neue Firma einzustellen Gerne unterstützt Dich das TONNIKUM® mit unserer Antragsberatung
Tipp am Rande:
Wenn alle Stricke reißen, solltest Du Deinen Antrag auf Antrag des Gründungszuschuss schriftlich stellen. So muss Dein Arbeitsvermittler seine Entscheidung SCHRIFTLICH begründen und Du kannst darauf eingehen. Auch kannst Du jederzeit einen Akteneinsicht beim Arbeitsamt verlangen, um die Dokumentation einzusehen und die Gründe, weshalb Dir Dein Arbeitsvermittler den Gründungszuschuss verwehrt.
Welche Höhe hat der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss kann bei Arbeitslosen mit einem hohen Arbeitslosengeldanspruch fast 20.000 € betragen. Die monatliche Auszahlung ist innerhalb der ersten sechs Monate die Höhe Deines Arbeitslosengeldes plus 300€. Danach kannst Du weitere 9 Monate 300€ erhalten. Diese musst Du dann erneut beantragen. Weiter Infos findest du hier: 👉 https://tonnikum.de
Welche formellen Voraussetzungen muss ich erfüllen, um einen Gründungszuschuss zu bekommen?
Du musst im Arbeitslosengeldbezug sein und brauchst einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von 150 Tage. Weitere Infos findest du hier: 👉 https://tonnikum.de
Kann ich auch vom Jobcenter den Gründungszuschuss bekommen?
Leider nein – da der Gründungszuschuss für Arbeitslose mit einer Versicherungsleistung aus dem SGB III ist. Beim Jobcenter gemeldete Arbeitslose erhalten eine Bedarfsleistung aus dem SGB II und haben die Möglichkeit stattdessen Einstiegsgeld und einen Investitionszuschuss zu beantragen.
Wie ist der Antragsablauf?
Es gibt verschiedene Wege, wie Du den Gründungszuschuss beantragen kannst. Der häufigste und erfolgversprechende Weg ist dieser: 1. Vereinbare einen Termin bei Deinem Arbeitsvermittler. 2. In diesem Gespräch händigt Dir dieser den Antrag mit dem Formular der Tragfähigkeitsbescheinigung durch eine fachkundige Stelle aus. Auch ist Auf dem Antrag beschrieben, welche Unterlagen Dein Arbeitsvermittler zur Bewilligung fordert 3. Erstelle einen Businessplan, lasse diesen durch eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit bescheinigen und gib den Antrag nebst Unterlagen bei deinem Arbeitsvermittler ab oder schicke diesen per Einschreiben zu. 4 Wenn Du den Bewilligungsbescheid erhalten hast, melde Dein Gewerbe an
Was mache ich, wenn der Restanspruch für den Gründungszuschuss bald ausläuft und ich noch Vorbereitungszeit für mein Business benötige?
In dem Fall kannst Du Dein Arbeitslosengeldbezug aussetzen/unterbrechen, bist Du soweit bist. Wie das funktioniert zeigen Dir gerne unsere Gründercoaches. Vereinbare einen Rückruftermin mit uns
⬜ Was Leser dieser Veranstaltung noch interessierte: ➡️ Unternehmenskonzept für den Gründungszuschuss ➡️ Gründercoaching ⇒ Businessplan für den Gründungszuschuss ➡️ kostenloser Liquiditätsplaner für dem Antrag auf Gründungszuschuss ➡️ So bezahlt das Arbeitsamt Deinen Businessplan ➡️ Wie Du das Einstiegsgeld beim Jobcenter erfolgreich beantragst ➡️ Mit System clever zum ☀️ AVGS - Infoabend für Arbeitslose
Den Gründungszuschuss erfolgreich beantragen – Infoabend
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